Zeichnungsmatten

Zeichnungsmatten sind Listenmatten, die wegen ihrer unregelmäßigen Form weder durch das bei Lagermatten verwendete Kurzzeichen noch durch die bei Listenmatten verwendete Nomenklatura ausreichend beschrieben werden kann.
Dies könnten ein vom rechteckigen Grundriß anderer Betonstahlmatten abweichendes Format, Aussparungen innerhalb der Matte oder auch variierende Stababstände innerhalb der Matte sein.
Für die Bestellung solcher Matten ist daher immer eine Zeichnung erforderlich.

Genormt sind Zeichnungsmatten (Betonstahlmatten) in der DIN 488 Teil 4 als Betonstahlmatten.

Die Bezeichnung für Zeichnungsmatten lautet Betonstahlmatten B500A.

Folgende mechanische Werte werden durch die DIN 488 vorgeschrieben :
- Streckgrenze Re 500 N/mm2
- Zugfestigkeit Rm 550 N/mm2
- Streckgrenzenverhältnis Rm / Re >= 1,05
- Gesamtdehnung bei Höchstlast Agt >=2,5 %

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