Auszug aus der DIN 488:2009 (Teil 6)
5.2.2.2 Abgewickelte Erzeugnisse
Der Weiterverarbeiter muß ein dokumentiertes Verfahren (angemessene WPK) betreiben, das sicherstellt,
daß die abgewickelten Erzeugnisse weiterhin die Eigenschaftsanforderungen der angegebenen Produktspezifikation erfüllen.
Dieses Verfahren schließt Folgendes ein :
a) Eingangskontrolle anhand von Lieferpapieren und Etikettierung; ferner Feststellung und Aufschreibung des
Werkskennzeichens und der Stahlsorte; gegebenenfalls ist eine Messung der Rippenhöhe vorzunehmen;
b) Visuelle Prüfung jedes weiterverarbeiteten Rings auf Beschädigung der Rippen oder der Oberfläche;
c) Kontrolle des ƒR-Wertes (bezogene Rippenfläche) am gerichteten Material mit mindestens einer Probe
je verarbeitetem Durchmesser und je Arbeitstag. Vereinfachend arbeitstäglich mindestens 3-mal je verarbeitetem
Durchmesser Kontrolle der Rippenhöhe durch Messung vor uns nach dem Richten. Die dabei festgestellte Verringerung
der Rippenhöhe muß kleiner als 10% sein.
d) Zugversuche sind produktionsbegleitend in folgender Häufigkeit durchzuführen : 1 Zugversuche je 20 t und je Durchmesser.
Jährlich sind unabhängig vom Durchmesser mindestens 35 und höchstens 250 Zugversuche durchzuführen. Die Ergebnisse der
Zugversuche sind vom Weiterverarbeiter dahingehend zu überprüfen, ob die Nennwerte nach DIN 488-1:2009-08, Tabelle 2,
eingehalten sind. Bei Unterschreitung der Nennwerte ist für die Bewertung die unparteiische Überwachungsstelle hinzuzuziehen.
Die Prüfung darf entweder vom Weiterverarbeiter mit seinen eigenen Mitteln (intern oder extern) oder vom Weiterverarbeiter
in Zusammenarbeit mit dem Ringhersteller durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind nicht als Freigabeprüfung zu sehen.
Das Sammeln der Proben über einen längeren Zeitraum (mehr als 2 Monate) ist zu vermeiden.